Verpflichtende Praxis

Laut Curriculum für das Bachelorstudium Kunststofftechnik musst du eine verpflichtende Praxis im Ausmaß von 80 Arbeitstagen absolvieren.

Die für die verpflichtende Praxis geltenden Bestimmungen kannst du dem entsprechenden Curriculum entnehmen. Die Praxis kann in mehrere Blöcke (jeweils mind. 20 Arbeitstage) unterteilt werden und somit auch stückweise in vorlesungsfreien Zeiten absolviert werden. Nach Absolvierung der Praxisteile musst du die Anrechnung durch Einreichung des ausgefüllten und unterzeichneten Praxisformulars samt Tätigkeitsbeschreibung bei der/dem Studiengangsbeauftragten  beantragen. Bitte gib die Originale zu den Bürozeiten im Sekretariat KKV ab. Das Praxisformular und den Tätigkeitsbericht sowie Erläuterungen für das Ausfüllen der Formulare findest du unten unter Downloads.

 

Was du beachten musst: 

  • Die Praxis ist im 7. Semester des Bachelor vorgesehen. Ziel dabei ist es, im Studium erworbenes Wissen in der Praxis anzuwenden und umzusetzen - dementsprechend empfehlen wir im Interesse der Studierenden, frühestens nach den ersten beiden Studiensemestern (besser erst ab dem 5. Semester) mit dem Absolvieren der Praxis zu beginnen. Prinzipiell ist jedoch auch eine frühere Absolvierung der Praxis, ab Beginn des Studiums, möglich.
  • Die in der Praxis durchgeführten Tätigkeiten müssen eindeutigen Bezug zur Kunststofftechnik aufweisen und je Praxisblock einem der im Curriculum aufgelisteten Schwerpunkte zugeordnet werden. 
  • Unklarheiten hinsichtlich der Anrechenbarkeit einer geplanten Praxistätigkeit kannst du im Vorhinein mit der/dem Studiengangsbeauftragten abklären (per E-Mail mit - soweit wie möglich - vorausgefülltem Praxisformular)

 

Kontakt & Info

Studiengangsbeauftragte:
Univ.-Prof. Dr. Clara Schuecker
verbund(at)unileoben.ac.at 
+43 3842 402-2501
Otto Glöckel-Straße 2,  8700 Leoben 

Öffnungszeiten Sekretariat:
Mo - Do: 07.30 - 11:30 Uhr; Fr: 08.00 - 12.00 Uhr